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Der Konvent

 

Aufgaben und Ziele des Konvents:

Der Doktoranden- und Doktorandinnenkonvent ist ein Organ, welches sich aus allen zur Promotion angenommenen DoktorandInnen der Philologischen und der Philosophischen Fakultät der Aĺbert-Ludwigs-Universität Freiburg zusammensetzt. Gewählte Vorstandsmitglieder des Konvents vertreten die Interessen der Promovierenden innerhalb und außerhalb der Universität. Sie erarbeiten Stellungnahmen zu den die Promovierenden betreffenden Fragen und sprechen Empfehlungen aus. Weitere Anliegen des Konvents sind es, die Promovierenden zu vernetzen und in Fragen zur Promotion zu beraten.

Wenn Du zur Promotion angenommenen bist, hast Du die Möglichkeit, Dich auf den Sitzungen des Konvents an Diskussionen zu beteiligen und an Entscheidungen mitzuwirken, die Dich als Promovierenden direkt betreffen.

Natürlich kannst Du Dich auch jederzeit mit Fragen oder Anregungen an den Vorstand des Konvents wenden: 

admin.philodocs@listserv.uni-freiburg.de

Außerdem findest Du uns bei Facebook:

 

Historische Entwicklung und rechtlicher Rahmen:

Hochschulpolitisch werden die zur Promotion angenommenen DoktorandInnen derzeit als Teil der Studierendenschaft der Universität Freiburg durch studentische Gremienmitglieder (beispielsweise im Senat) sowie den Studierendenrat vertreten. Da dieser für die Interessen und Belange der gesamten Studierendenschaft zuständig ist und die Doktoranden und Doktorandinnen nur einen kleinen Teil derselben bilden, gibt es seit Sommer 2011 die Bestrebung, die Promovierenden stärker zu vernetzen und für ihre Interessen auf Universitätsebene einzutreten. Hierzu wurden von der Initiative ProDoc regelmäßige Treffen und ein monatlich stattfindender Stammtisch eingerichtet. Die hier erarbeiteten Themen wurden mit den entsprechenden Stellen innerhalb der Universität kommuniziert.

Durch die im Frühjahr 2014 vorgenommene Änderung des Landeshochschulgesetzes des Landes Baden-Württemberg wurde eine Vertretung der Doktoranden und Doktorandinnen auf Fakultäts- und Universitätsebene vorgesehen und in der Rahmenpromotionsordnung der Universität Freiburg rechtlich verankert. Die Rahmenpromotionsordnung sieht dabei zum einen die Bildung von Doktoranden- und Doktorandinnenkonventen auf der Ebene aller 11 Fakultäten vor und ermöglicht zum anderen die Bildung eines fakultätsübergreifenden Konvents.

Auf Einladung der Philologischen und der Philosophischen Fakultät trafen sich am 23.09.2015 alle an den beiden Fakultäten Promovierende. Durch die Annahme der Geschäftsordnung vom 23.09.2015 wurde der Konvent offiziell gebildet. Es wurde ein Vorstand aus sieben Mitgliedern gewählt.

Mittlerweile ist der Vorstand seit über einem Jahr aktiv. Die Vorstandsmitglieder brachten sich im Sinne der Doktoranden beider Fakultäten in Diskussionen zur neuen Promotionsordnung ein und vernetzten sich als Interessenvertreter auf Fakultäts- und Universitätsebene. Inzwischen werden Mitglieder des Vorstands in beide Fakultätsräte, zu Sitzungen der Gemeinsamen Kommission der Philologischen, Philosophischen und Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen Fakultät eingeladen, in denen es um die Promotionsordnung geht, und stehen im Austausch mit den Mitgliedern des Promotionsausschusses. Weiterhin entsendet der Vorstand Mitglieder in den am 17.03.16 gegründeten Gemeinsamen Arbeitsausschuss der Konvente.

Seit der Vorstand seine Arbeit aufgenommen hat, hat sich vieles bewegt. Dank der hochschulpolitischen Erfahrung der Gründungsmitglieder ist der Vorstand breit vernetzt und konnte bereits einige Erfolge verzeichnen. Dennoch sind wir weiterhin auf Engagement im Vorstand und bei den Konvents-Sitzungen angewiesen. Falls Du Interesse an der Arbeit im Vorstand hast, darfst Du gerne Kontakt zu uns aufnehmen. Auch bei die Promotion betreffende Fragen dienen wir als Ansprechpartner und stellen bei Bedarf Kontakt zu weiteren Ansprechpartnern her.

 

Links:

            Landeshochschulgesetz

            Rahmenpromotionsordnung

            Promotionsordnung

            Geschäftsordnung des Konvents

            Gemeinsamer Arbeitsausschuss