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Der Konvent

Aufgaben und Ziele des Konvents

Der Doktorand*innenkonvent ist ein Organ, welches sich aus allen zur Promotion angenommenen Doktorand*innen der Philologischen und der Philosophischen Fakultät der Aĺbert-Ludwigs-Universität Freiburg zusammensetzt. Gewählte Vorstandsmitglieder des Konvents vertreten die Interessen der Promovierenden innerhalb und außerhalb der Universität. Sie erarbeiten Stellungnahmen zu den die Promovierenden betreffenden Fragen und sprechen Empfehlungen aus. Weitere Anliegen des Konvents sind es, die Promovierenden zu vernetzen und in Fragen zur Promotion zu beraten.

Wenn Du zur Promotion angenommenen bist, hast Du die Möglichkeit, Dich auf den Sitzungen des Konvents an Diskussionen zu beteiligen und an Entscheidungen mitzuwirken, die Dich als Promovierende*n direkt betreffen.

Natürlich kannst Du Dich auch jederzeit mit Fragen oder Anregungen an den Vorstand des Konvents wenden: admin.philodocs@listserv.uni-freiburg.de

 

Historische Entwicklung und rechtlicher Rahmen

Hochschulpolitisch wurden die zur Promotion angenommenen Doktorand*innen früher als Teil der Studierendenschaft der Universität Freiburg durch studentische Gremienmitglieder (beispielsweise im Senat) sowie den Studierendenrat vertreten. Da dieser für die Interessen und Belange der gesamten Studierendenschaft zuständig ist und die Doktorand*innen nur einen kleinen Teil derselben bilden, gab es seit Sommer 2011 die Bestrebung, die Promovierenden stärker zu vernetzen und für ihre Interessen auf Universitätsebene einzutreten. Hierzu wurden von der Initiative ProDoc regelmäßige Treffen und ein monatlich stattfindender Stammtisch eingerichtet. Die hier erarbeiteten Themen wurden mit den entsprechenden Stellen innerhalb der Universität kommuniziert.

Durch die im Frühjahr 2014 vorgenommene Änderung des Landeshochschulgesetzes des Landes Baden-Württemberg wurde eine Vertretung der Doktorand*innen auf Fakultäts- und Universitätsebene vorgesehen und in der Rahmenpromotionsordnung der Universität Freiburg rechtlich verankert. Die Rahmenpromotionsordnung sieht dabei zum einen die Bildung von Doktorand*innenkonventen auf der Ebene aller Fakultäten vor und ermöglicht zum anderen die Bildung eines fakultätsübergreifenden Konvents.

Auf Einladung der Philologischen und der Philosophischen Fakultät trafen sich am 23.09.2015 alle an den beiden Fakultäten Promovierende. Durch die Annahme der Geschäftsordnung vom 23.09.2015 wurde der Konvent offiziell gebildet. Es wurde ein Vorstand aus sieben Mitgliedern gewählt.

Der Vorstand ist seitdem in wechselnder Besetzung aktiv. Die Vorstandsmitglieder brachten sich im Sinne der Doktorand*innen beider Fakultäten in Diskussionen zur neuen Promotionsordnung ein und vernetzten sich als Interessenvertreter auf Fakultäts- und Universitätsebene. Inzwischen sind Doktorand*innen als Statusgruppe auch in den Fakultätsräten, der Gemeinsamen Kommission, dem Promotionsausschuss sowie im Senat vertreten. Weiterhin entsendet der Vorstand Mitglieder in den am 17.03.2016 gegründeten Gemeinsamen Arbeitsausschuss der Konvente.

Seit der Vorstand seine Arbeit aufgenommen hat, hat sich vieles bewegt. Dank der hochschulpolitischen Erfahrung der Gründungsmitglieder ist der Vorstand breit vernetzt und konnte bereits einige Erfolge verzeichnen. Dennoch sind wir weiterhin auf Engagement im Vorstand und bei den Konvents-Sitzungen angewiesen.

Falls Du Interesse an der Arbeit im Vorstand hast, darfst Du gerne Kontakt zu uns aufnehmen. Auch bei die Promotion betreffende Fragen dienen wir als Ansprechpartner*innen und stellen bei Bedarf Kontakt zu weiteren Ansprechpartner*innen her.