PhD Lifehacks
Alles, was ihr als Promovierende schon immer wissen wolltet, um euch das Promovieren zu erleichtern, ist hier zusammengestellt!
Längere Leihfristen bei der UB
Promovierende können bei der UB die sogenannte Semesterleihe beantragen. Bei der Semesterleihe werden die Bücher biszu fünfmal automatisch verlängert.
- Email mit Name, Matrikelnummer und UB-Nummer an info@ub.uni-freiburg.de mit der Bitte die Dozentenausleihe/Semesterleihe für Promovierende freizuschalten.
- Die Leiterin der Ausleihe (Regina Flamm) verschickt bei Bewilligung ein Merkblatt zur Semesterleihe.
Instituts-eMail-Adresse (incl. Externer Mitarbeiteraccount)
- Promovierende, die keinen Vertrag an der Universität haben, können unter folgendem Link einen Antrag für einen Uniaccount als externe Mitarbeitende beantragen: https://www.rz.uni-freiburg.de/inhalt/dokumente/pdfs/formulare/erstantrag/view
- Der Antrag muss mit dem Sekretariat des jeweiligen Instituts ausgefüllt werden. Das Sekretariat verschickt anschließend den Antrag.
- Nach Bewilligung des Antrages bekommt das Sekretariat ein Schreiben des Rechenzentrums, in dem die neue Benutzererkennung (Initialen und vier Ziffern) und ein Initialpasswort stehen.
- Unter myAccount (https://myaccount.uni-freiburg.de/uadmin/login) kann sich nun über die Benutzererkennung und das Initialpasswort angemeldet werden.
- Als Nächstes muss ein neues Passwort erstellt werden. Danach ist der externe Mitarbeiteraccount eingerichtet.
- Nach der Anmeldung bei myAccount kann unter dem Reiter „Mail- & Listenverwaltung / Mailkonten“ ein Uni-Mailkonto mit der Institutsdomain erstellt werden.
- Wenn zusätzlich ein Zugang zum Intranet gewünscht ist, kann eine formlose E-Mail an intranet-tickets@mail.uni-freiburg.de geschickt werden, in der kurz erläutert wird, warum und für wie lange der Zugang benötigt wird.
Arbeitsplätze für Promovierende
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Wenn ihr keinen Arbeitsplatz vom Institut gestellt bekommt und zu Hause nicht gut arbeiten könnt, habt ihr die Möglichkeit, euch semesterweise für einen Arbeitsplatz in den Räumlichkeiten der Graduiertenschule Humanities (Erbprinzenstr. 13) zu bewerben. Weitere Infos findet ihr hier: https://uni-freiburg.de/humanities/konzentriert-arbeiten/
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Alternativ schreibt auch der GAA regelmäßig freie Arbeitsplätze aus, die sich in der DocLounge (Erbprinzenstr. 12) befinden. Informationen zu Fristen und Vergabekriterien findet ihr hier: https://www.gemeinsamer-ausschuss-der-doktorandenkonvente.uni-freiburg.de/de/aktuelles/doclounge-arbeitsplatze
Immatrikulationspflicht
Für alle Promovierenden, die nach dem 30. März 2018 zur Promotion angenommen wurden, gilt grundsätzlich die Pflicht, sich als Doktorand*in immatrikulieren zu lassen. Wer einen Arbeitsvertrag von 50% oder mehr an der Universität Freiburg hat, kann sich für die Vertragsdauer von der Immatrikulationspflicht befreien lassen. Mit der Überarbeitung des Landeshochschulgesetzes wurde diese Pflicht nun nochmal verstärkt. Es ist jetzt gesetzlich festgeschrieben, dass das Promotionsverfahren unterbrochen wird, wenn keine Immatrikulation oder rechtmäßige Befreiung vorliegt. Die Immatrikulationspflicht endet mit dem Bestehen der Promotionsprüfung, ihr müsst also nicht weiter immatrikuliert bleiben, um eure Arbeit zu veröffentlichen.
(Stand: 01.09.2025)
Möglichkeit der Immatrikulation bis zur Urkundenaushändigung
Ab sofort ist es möglich, sich auch nach bestandener Promotionsprüfung zurückzumelden, maximal bis zur Aushändigung der Urkunde. Je nach eurer individuellen Situation kann es Vorteile mit sich bringen, noch weiter immatrikuliert zu sein, z.B. um Zugriff zum E-Mail-Postfach, zu Speicherorten, e-Ressourcen und anderen universitären Services zu haben, oder um als immatrikulierte Doktorand*in in Gremien und Berufungskommissionen mitzuwirken.
(Stand: 01.09.2025)